Trotz aller vorgebrachten juristischen Bedenken ist die Urheberrechts-Richtlinie (Richtlinie EU 2019/790) nach der Zustimmung durch EU-Parlament und EU-Rat nach Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union mit Datum vom 17.05.2019 am 06.06.209 in Kraft getreten. Da es sich um eine Richtlinie und keine Verordnung handelt, sind die darin enthaltenen Bestimmungen jedoch derzeit noch nicht verbindlich. Doch das ändert sich, wenn die Einzelstaaten sie in das Recht ihres jeweiligen Landes umsetzen. Hierzu sind sie innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten der Richtlinie verpflichtet. Ansonsten müssen sie insbesondere mit Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission rechnen.
Haftung der Plattformbetreiber für Urheberrechtsverletzungen Dritter
Für Betreiber von Plattformen ist dabei besonders die Bestimmung von Art. 17 dieser Richtlinie von Bedeutung (während des Gesetzgebungsverfahrens handelte es sich um Artikel 13). In dieser Vorschrift geht es darum, inwieweit sie für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Angeblich sollen dadurch Urheber geschützt werden. Die Bestimmung von Art....