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Keine Tabaksteuer auf Tabak-Strips

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.07.2020 (4 K 1771/19 VTa) handelt es sich bei zerkleinerten Tabakblättern, sog. Tabak-Strips um Rohtabak und nicht um Rauchtabak. Tabak-Strips stellen danach keine Tabakwaren im Sinne des § 1 Abs. 2 TabakStG dar und unterliegen nicht der Tabaksteuer. Tabakblätter sind Rohtabak und unterliegen nicht der Tabaksteuer Einer der obersten Grundsätze des europäischen Verbrauchsteuerrechts ist, dass keine Steuer auf Agrarprodukte erhoben wird. Entsprechend unterliegt Rohtabak nicht der Tabaksteuer. Der Handel erfolgt häufig in Form von entrippten und zerkleinerten Tabakblättern, sog. Tabak-Strips. Wie bei ganzen Tabakblättern handelt es sich auch bei diesen Blattteilen um Rohtabak. Bis Anfang 2018 herrschte hierüber Konsens, und diese - eigentlich selbstverständliche - Auffassung wird nun auch durch das Finanzgericht Düsseldorf bestätigt. Zollverwaltung: Nur ganze Tabakblätter sind Rohtabak, nicht aber Blattteile Hintergrund der Entscheidung des FG Düsseldorf ist, dass die deutsche Zollverwaltung Anfang 2018 plötzlich die Auffassung vertrat, nur bei ganzen Tabakblättern handele es...

Just “stay at home”-Office? Datenschutz und Home-Office

Die weitere Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 (sog. Corona Virus) und der damit einhergehenden Erkrankung Covid-19 führt dazu, dass immer mehr Beschäftigte aus Präventionsgründen im Home-Office arbeiten. Auch hier sind datenschutz- und sicherheitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Ganz grundsätzlich ist die Aufnahme von Tätigkeiten im Home-Office erst nach einer entsprechenden (schriftlichen) Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien möglich; einen Rechtsanspruch auf Arbeiten im Home-Office gibt es in Deutschland nicht. Home-Office vs. mobiles Arbeiten Zunächst ist es wichtig den Begriff des Home-Office vom mobilen Arbeiten abzugrenzen. Das Homeoffice ist ein fest installierter Arbeitsplatz zu Hause. Der Arbeitgeber stellt für das Home-Office die Ausrüstung, wie Computer und eventuell sogar das Mobiliar zur Verfügung. Der Arbeitnehmer hat dagegen die Pflicht an diesem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit erreichbar zu sein und zu arbeiten. Während des Home-Office gilt zudem das Arbeitsschutz- und Arbeitsstättenrecht. Der Home-Office Arbeitsplatz hat den arbeitsschutzrechtlichen Standards zu entsprechen. Wesentlicher Unterschied zwischen mobiler Arbeit und Homeoffice ist, dass beim mobilen Arbeiten lediglich ein Arbeitsauftrag besteht. Wo und wann dieser erfüllt...

Datenschutz in Zeiten von Corona

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Investoren und Finanzierungspartnern. Die Fragen betreffen auch den Datenschutz: Welche Rolle spielt der Datenschutzbeauftragte in der Corona-Krise? Was ist bei Datenschutzverletzungen und Anfragen von betroffenen Personen zu beachten? Wie kann die Kommunikation innerhalb des Unternehmens und mit Kunden datenschutzkonform ausgestaltet werden? Darüber hinaus ergeben sich aber auch im Rahmen der Wiederanlaufpläne datenschutzrechtliche Fragen, etwa welche Beschäftigten gefahrlos wiedereingesetzt werden können und welche Daten der Beschäftigten verwendet werden dürfen. Welche Rolle spielt der Datenschutzbeauftragte? Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist in Art. 37 ff. DSGVO gesetzlich normiert. Der Datenschutzbeauftragte hat den Verantwortlichen, die Auftragsverarbeiter und die Beschäftigten unter anderem über die Pflichten, die sich aus dem Datenschutzrecht ergeben, zu unterrichten und zu beraten. Außerdem ist er beispielsweise zuständig für die Überwachung des Datenschutzes und die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden. Auch in der derzeitigen Krisensituation muss der Datenschutzbeauftragte die ihm übertragenen...

Was man gegen schlechte Online-Bewertungen tun kann

Wer heutzutage eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder aber etwas kaufen möchte, informiert sich meistens erst einmal online über den Anbieter. Inzwischen tragen Online-Bewertungen daher wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Was ist aber, wenn ungerechtfertigte negative Rezensionen potenzielle Kunden verjagen? Muss man solche Bewertungen als Unternehmer einfach hinnehmen? Ob Bewertungen auf Facebook, Google, Kununu, Jameda oder anderen Portalen: Schlechte Rezensionen wirken sich negativ auf das Vertrauen in das Unternehmen und vor allem auf die Kaufbereitschaft der Kunden aus. Selbst kommentarlose 1-Sterne-Bewertungen können eine Entscheidung gegen das jeweilige Unternehmen bewirken. Als Unternehmer muss man negative Online-Bewertungen jedoch nicht immer einfach hinnehmen - insbesondere, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Was viele nicht wissen: Wer eine Bewertung verfasst, muss nicht nur deren Richtigkeit darlegen und beweisen können, sondern auch, dass er mit den Leistungen des jeweiligen Unternehmens überhaupt bestimmungsgemäß in Kontakt gekommen und folglich berechtigt ist, eine entsprechende Bewertung vorzunehmen. Das gilt für alle Bewertungsportale...

DS-GVO: Schon 5.000 € Bußgeld ohne Vertrag

Die Schonfrist ist vorbei. Nun trifft es auch kleine Unternehmen. Mangels Vertrags zur Auftragsverarbeitung hat eine Datenschutzbehörde gegen einen kleinen Betrieb 5.000 Euro Bußgeld verhängt. Was war passiert? Der Fall: Die Datenschutzbehörde Hamburg hat einen Bußgeldbescheid an das kleine Versandunternehmen Kolibri Image versandt und dieses aufgefordert, einen Betrag von 5.000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühren zu zahlen. Begründet wird dieser Bescheid nach Art. 83 Abs. 3 DS-GVO mit dem Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Kolibri Image hatte im Mai 2018 beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in eigener Initiative um Rat gebeten. Ein vom Unternehmen beauftragter, in Spanien ansässiger Dienstleister, verarbeite Kundendaten. Trotz mehrfacher Aufforderung habe der beauftragte Dienstleister jedoch keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung übersandt. Nun sei man sich unsicher, wie man darauf reagieren solle. Die zuständige Behörde hat geantwortet, dass Kolibri Image selbst nach der DS-GVO Verantwortlicher sei. Das Unternehmen treffe deshalb ebenfalls eine Pflicht, eine entsprechende Vereinbarung zu erwirken und an den Dienstleister zur Unterschrift zu übersenden. Demnach muss bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen...

Bundesgerichtshof entscheidet zum Kündigungsschutz von Studentenzimmern

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung dazu getroffen, wann ein Gebäude als Studentenwohnheim im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB* zu qualifizieren ist, für das der sozialen Kündigungsschutz des § 573 BGB** nicht eingreift. Der Beklagte mietete im Februar 2004 vom Kläger ein Zimmer in einem als "Studentenwohnheim" bezeichneten Anwesen. Die Baugenehmigung war 1972 für ein Studentenwohnheim erteilt worden. 63 der darin befindlichen Wohneinheiten waren aus Landessondermitteln zur Förderung von Studentenwohnheimen öffentlich gefördert worden, wobei die Preisbindung inzwischen abgelaufen ist. Das Anwesen verfügt über 67 Wohnräume, von denen mindestens vier nicht an Studenten vermietet sind. Die möblierten Zimmer sind etwa 12 m² groß, wobei Küche, Sanitäranlagen und Waschräume als Gemeinschaftsräume ausgeführt sind. Die gegenwärtige monatliche Teilinklusivmiete des Beklagten beträgt 190 €. Die Mietverträge sind regelmäßig auf ein Jahr befristet und verlängern sich um ein Semester, wenn nicht drei Monate vor Semesterende schriftlich gekündigt wird. Die Verweildauer der Mieter ist...