Der Streit um Kennzeichnungspflichten bei verlinkten Beiträgen in sozialen Medien geht weiter
Nun hat sich das Landgericht (LG) Köln für eine Kennzeichnungspflicht ausgesprochen. Gerichte in anderen Verfahren hatten dies auch schon anders gesehen.
Abgemahnte Influencerin wehrt sich vor Gericht - mit Erfolg
Die Frage nach einer werberechtlichen Kennzeichnungspflicht bei Beiträgen auf Instagram, in denen Unternehmen und Hersteller "getaggt" werden, beschäftigt die Gerichte seit geraumer Zeit. In einem aktuellen Urteil hat das LG Köln eine solche Pflicht nun bejaht.
Ausgangspunkt war die Abmahnung eines Wettbewerbsvereins gegen eine junge Influencerin. Diese hatte in verschiedenen Beiträgen unterschiedliche Unternehmen verlinkt und diese nicht als Werbung gekennzeichnet. Die Influencerin selbst hielt die Posts auch ohne eine Werbekennzeichnung für zulässig. Sie argumentierte damit, dass sie mit den verlinkten Unternehmen keinen Werbevertrag abgeschlossen habe und damit auch für die Postings keine Gegenleistung erhalten habe. Das sah der Wettbewerbsverein anders. Auch wenn keine Gegenleistung geflossen war, seien die Postings als Werbung...