In den letzten Tagen erreichten mich mehrere Fragen im Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (450-Euro-Job oder Minijob). In diesem Beitrag möchte ich Antworten auf die häufigsten Fragen geben:
Bekomme ich als geringfügig Beschäftigter Kurzarbeitergeld?
Um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus entstehen, wurde am 13. März 2020 das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die in diesem Gesetz vorgesehenen vereinfachten Bedingungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (Kug) gelten jedoch nur für die Fälle, für die auch ein Grundanspruch auf Kug gegeben ist. Arbeitgeber können Kug nur für die Arbeitnehmer beantragen, die auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind.
Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Jobber) sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann daher nach wie vor kein Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Erhalte ich eine Lohnfortzahlung, wenn mich der Arbeitgeber freistellt?
Auch Minijobber haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Bei Minijobbern, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus von ihren Arbeitgebern mit Entgeltfortzahlung von...