Schlagwort: Mietrecht
Zustimmungserklärung – Zustimmung zur Mieterhöhung
Die Mieterhöhung wegen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete setzt die Mitwirkung des Mieters voraus: Die Zustimmung. Liegt eine wirksame und ordnungsgemäß begründete Mieterhöhung wegen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete vor, schuldet der Mieter seine Zustimmung zur Mieterhöhung. Die Zustimmung muss spätestens bis zum Ablauf des zweimonatigen Prüfungsrechts erklärt werden. Andernfalls kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf der Prüfungsfrist erhoben werden. Anders als für das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist für die Zustimmung des Mieters nach dem Gesetz keine besondere Form vorgeschrieben. Die Zustimmung kann daher schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, auf dem Anrufbeantworter, per Email oder durch Zahlung der erhöhten Miete erfolgen. Häufiger findet sich in der Praxis der Fall, dass der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen nur unter bestimmten Bedingungen oder unter Vorbehalt zustimmt. Beispielsweise die Erhöhung nur dann zu zahlen, wenn der Vermieter die Beseitigung von Mängeln vornimmt. Dann liegt keine...
Nebenkostenabrechnung Frist für Abrechnung und Nachzahlung
Wird im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter z.B. eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung zu leisten hat – was der Regelfall ist – ist der Vermieter zur Abrechnung verpflichtet. Dabei bestimmt § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB, dass die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB. Diese 12-Monatsfrist hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mehrfach bestätigt, u. A. in seinem Urteil Az: VIII ZR 249/15 vom 25.01.2017. Hierbei muss der Abrechnungszeitraum nicht zwingend vom 01. Januar bis zum 31. Dezember gehen. Es kann auch abweichend festgelegt werden und sich beispielsweise am Einzug des Mieters richten. Würde der Mieter zum 01. Juli einziehen, so ist auch ein Abrechnungszeitraum vom 01.07 bis zum 30.06 des Folgejahres möglich. Fälligkeit und Verjährung einer Nebenkostennachzahlung Ist dem...
10 Dinge, die euer Vermieter nicht darf (aber trotzdem macht!)
VIDEO: 10 Dinge, die euer Vermieter nicht darf (aber trotzdem macht!) Eure Miete ist im Vergleich zu der, die eure Freunde zahlen, außergewöhnlich hoch? Euer Vermieter kommt häufiger unangemeldet in eure Wohnung, oder euer alter Vermieter zahlt euch seit Monaten eure Kaution nicht zurück? Ist das erlaubt? Nein, in vielen Fällen ist es das nicht. Im heutigen Video erfahrt ihr 10 Dinge, die euer Vermieter nicht darf, aber trotzdem macht. Weitere Fakten findet ihr auf dem Instagram-Kanal Recht2Go in der Rubrik "Mietärger". https://www.instagram.com/stories/hig... Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School...
Rückgabe der Mietwohnung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Pflicht, das Mietobjekt an den Vermieter zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Bei einer Mehrheit von Mietern (z.B. einer Wohngemeinschaft) haften alle Mieter als Gesamtschuldner auf die Rückgabe der Wohnung (§§ 431, 421 BGB). Die gesamtschuldnerische Haftung besteht auch dann, wenn die Rückgabe nur durch einen der Mieter vertragsgemäß erfolgen kann. Der Rückgabeanspruch steht dennoch dem Vermieter auch gegenüber den Mietern zu, die bereits den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben haben. 1. Rückgabe durch Besitzeinräumung Die Rückgabe der Wohnung erfolgt, indem der Mieter dem Vermieter den unmittelbaren Besitz an der Wohnung einräumt. a) Schlüsselübergabe Hierzu hat der Mieter die Schlüssel an den Vermieter zu übergeben. Die Rückgabe der Wohnung und damit auch die Übergabe der Schlüssel erfolgt am Ort der Mietsache. Das bedeutet, dass sich der Vermieter beim Auszug des Mieters in der Wohnung einfinden muss. Die Parteien können aber auch vereinbaren, dass der Mieter die Wohnungsschlüssel dem Vermieter zu überbringen hat oder...
Bundesgerichtshof entscheidet zum Kündigungsschutz von Studentenzimmern
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung dazu getroffen, wann ein Gebäude als Studentenwohnheim im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB* zu qualifizieren ist, für das der sozialen Kündigungsschutz des § 573 BGB** nicht eingreift. Der Beklagte mietete im Februar 2004 vom Kläger ein Zimmer in einem als "Studentenwohnheim" bezeichneten Anwesen. Die Baugenehmigung war 1972 für ein Studentenwohnheim erteilt worden. 63 der darin befindlichen Wohneinheiten waren aus Landessondermitteln zur Förderung von Studentenwohnheimen öffentlich gefördert worden, wobei die Preisbindung inzwischen abgelaufen ist. Das Anwesen verfügt über 67 Wohnräume, von denen mindestens vier nicht an Studenten vermietet sind. Die möblierten Zimmer sind etwa 12 m² groß, wobei Küche, Sanitäranlagen und Waschräume als Gemeinschaftsräume ausgeführt sind. Die gegenwärtige monatliche Teilinklusivmiete des Beklagten beträgt 190 €. Die Mietverträge sind regelmäßig auf ein Jahr befristet und verlängern sich um ein Semester, wenn nicht drei Monate vor Semesterende schriftlich gekündigt wird. Die Verweildauer der Mieter ist...