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Influencer-Werbung: Unsicherheiten in der Influencer-Szene
Von vielen Influencern wird es schon lange gefordert – jetzt stellt sich auch die Bundesregierung die Frage nach einer gesetzlichen Regelung zur Werbekennzeichnung in sozialen Medien. Ob nun bald ein „Influencer-Gesetz“ kommen wird, bleibt abzuwarten. Über Abmahnwellen und Unsicherheiten in der Influencer-Szene Es herrscht kollektive Verunsicherung in der Szene der Influencer, der sogenannten "Beeinflusser", wenn es um die Kennzeichnung werbender Inhalte geht. Der neue Berufszweig, der Marken und Unternehmen auf sozialen Netzwerken wie Instagram und YouTube in ein neues Marketing-Zeitalter trägt, steht in Sachen Werbekennzeichnung häufig ratlos da. Denn ob auch ein Post, für die der Influencer keine Gegenleistung erhält, als Werbung angesehen wird oder, ob die Markierung eines anderen Influencers auf einem Bild als Werbung kenntlich gemacht werden muss, ist vielfach nicht klar. Ist das schon Werbung? Fördert ein Influencer mit jedem seiner Postings auch automatisch sein eignes Image, pflegt seinen Followerkreis und muss diesen daher als Werbung kennzeichnen? Dies sieht zumindest das...
Kennzeichnungspflicht bei „getaggten“ Postings
Der Streit um Kennzeichnungspflichten bei verlinkten Beiträgen in sozialen Medien geht weiter Nun hat sich das Landgericht (LG) Köln für eine Kennzeichnungspflicht ausgesprochen. Gerichte in anderen Verfahren hatten dies auch schon anders gesehen. Abgemahnte Influencerin wehrt sich vor Gericht - mit Erfolg Die Frage nach einer werberechtlichen Kennzeichnungspflicht bei Beiträgen auf Instagram, in denen Unternehmen und Hersteller "getaggt" werden, beschäftigt die Gerichte seit geraumer Zeit. In einem aktuellen Urteil hat das LG Köln eine solche Pflicht nun bejaht. Ausgangspunkt war die Abmahnung eines Wettbewerbsvereins gegen eine junge Influencerin. Diese hatte in verschiedenen Beiträgen unterschiedliche Unternehmen verlinkt und diese nicht als Werbung gekennzeichnet. Die Influencerin selbst hielt die Posts auch ohne eine Werbekennzeichnung für zulässig. Sie argumentierte damit, dass sie mit den verlinkten Unternehmen keinen Werbevertrag abgeschlossen habe und damit auch für die Postings keine Gegenleistung erhalten habe. Das sah der Wettbewerbsverein anders. Auch wenn keine Gegenleistung geflossen war, seien die Postings als Werbung...