Immer mehr Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitern, Teile ihrer beruflichen Tätigkeit von zu Hause oder von einem anderen Ort außerhalb des Büros aus zu erledigen – das sogenannte Home-Office.
Das jeweilige Unternehmen, welches seinen Mitarbeitern die Arbeit außerhalb des Arbeitsplatzes gestattet ist jedoch weiterhin verpflichtet die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung im Hinblick auf den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten einzuhalten Auch im Home-Office müssen daher die Voraussetzungen zur Einhaltung der bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegeben sein, da die Verantwortlichkeit des Unternehmens und damit ggf. auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung bestehen bleiben.
Es empfiehlt sich daher, dass die Geschäftsführung für die Arbeit im Home- Office eindeutige und transparente Regeln aufstellt, um die Rechte und Pflichten beider Seiten klarzustellen. Dies betrifft insbesondere den einzuhaltenden Datenschutz, egal wo und auf welchem Endgerät die Mitarbeiter tätig werden.
Was fällt unter den Begriff „Home-Office“
Als Home-Office bzw. Telearbeit gelten Arbeitsformen, bei denen Beschäftigte / Mitarbeiter zumindest einen Teil ihrer...