Zentrale Regelungen rund um das Führungszeugnis (auch polizeiliches Führungszeugnis genannt) finden sich im Bundeszentralregistergesetz (§§ 30 ff. BZRG)
Führungszeugnis - Teil des Bundeszentralregisters
Zunächst ist klarzustellen, dass das Bundeszentralregistergesetz zwischen dem eigentlichen Register auf der einen Seite und der späteren Auskunft aus diesem Register, etwa in Form des Führungszeugnisses, unterscheidet. Genau genommen wird daher eine etwaige Straftat nicht in das Führungszeugnis eingetragen sondern in das Zentralregister. Das Führungszeugnis gibt lediglich die im Zentralregister befindlichen Eintragungen wieder.
Einträge im Zentralregister stehen nicht immer im Führungszeugnis
Was steht im polizeilichen Führungszeugnis? Was im Zentralregister steht und was im Führungszeugnis steht, ist nicht zwingend dasselbe. Es kann durchaus vorkommen, dass das Führungszeugnis keine Eintragungen aufweist obwohl im Zentralregister selbige vorhanden sind.
Im Gegensatz zum Führungszeugnis werden in das Zentralregister nämlich unter anderem alle strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person, völlig unabhängig von der Höhe der Strafe oder der Art des Deliktes, aufgenommen. Wer einmal verurteilt wird, wird zwingend in das Register aufgenommen. Dies gilt...