Schlagwort: Datenschutz
Kostenlose SCHUFA Selbstauskunft einholen
Sie möchten wissen, ob ein negativer Eintrag über Sie bei der SCHUFA vorliegt? Dann folgen Sie der Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einholung einer kostenlosen SCHUFA Selbstauskunft: 1. meineSCHUFA.de Rufen Sie als erstes das Portal meineSCHUFA unter https://www.meineschufa.de/ auf. Um zur kostenlosen Selbstauskunft zu gelangen, klicken Sie auf der Startseite oben links auf "Auskünfte". Auf der Seite, die sich anschließend öffnet, werden zunächst kostenpflichtige Produkte der SCHUFA angezeigt. Um zur kostenlosen Selbstauskunft zu gelangen, klicken Sie entweder auf der linken Seite in der Navigation oder ganz unten auf der Seite auf den Punkt "Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)". 2. meineSCHUFA: Datenkopie nach § 15 DS-GVO Je nachdem, ob Sie auf den Punkt in der Navigation oder unten auf der Seite geklickt haben, öffnet sich jetzt als erstes eine Produktübersicht der Produkte "meineSCHUFA kompakt" (mehr dazu im letzten Absatz des Rechtstipps) und der kostenlosen Selbstauskunft. Klicken Sie hier in der rechten Spalte unter der Auflistung der "Datenkopie (nach Art. 15...
Schritt für Schritt Anleitung für die Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO
Das Recht des Betroffenen auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die ein Unternehmen über die eigene Person gespeichert hat, ist weitreichend, wie der Bundesgerichtshof erst kürzlich bestätigt hat (hier geht es zur BGH Entscheidung). Der Betroffene hat sogar Anspruch auf Auskunftserteilung über die internen Vermerke. Eine unterbliebene, verspätete oder unvollständige Auskunftserteilung kann teuer werden. Es folgt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO. 1. Erfüllung der Informationspflichten Durch die Auskunftsanfrage teilt der Betroffene Ihnen personenbezogene Daten zu seiner Person mit. Die darauffolgende Recherche und Beantwortung des Auskunftsgesuches stellen Verarbeitungen personenbezogener Daten dar. Mithin unterfällt dieser Prozess den Informationspflichten im Sinne von Art. 13 DSGVO. Die Erfüllung der Informationspflichten können Sie mit der Bestätigung des Erhalts des Auskunftsgesuches verbinden und den Auskunftssuchenden jedenfalls über den Zweck der Verarbeitung, die zugrundeliegende Rechtsgrundlage und die Speicherdauer der personenbezogenen Daten informieren. Soweit Sie diese Informationen bereits in Ihrer Datenschutzerklärung vorhalten, reicht ein Verweis auf...