Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter fragen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind? Arbeitgeber sollen zukünftig – zumindest in bestimmten Branchen und Bereichen – Mitarbeiter fragen dürfen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind.
Dies ist der aktuelle Wille der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.
Vor allem in Bereichen wo eine Vielzahl von Personen zusammen kommen soll, soll dieses Fragerecht bestehen. Betroffen dürften hiervon wohl insbesondere Pflegeeinrichtungen, Kita und Schulen sein.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht ein generelles Auskunftsrechts der Arbeitgeber bislang nicht vor. Die Arbeitgeber verlangen jedoch ein solches Auskunftsrecht von ihren Mitarbeitern, damit sie effektive Schutzmaßnahmen in Büros und Fabriken organisieren können.
Das Fragerecht der Arbeitgeber wird seit langem thematisiert und ist auch immer wieder Thema höchstrichterlicher Rechtsprechung. Insbesondere die Fragen im Hinblick auf eine etwaige Schwangerschaft oder Schwerbehinderung wurde und werden kontrovers diskutiert. Nach dem derzeitigen Stand soll es zum Beispiel nicht zulässig sein, bei einem Einstellungsgespräch nach der Schwerbehinderung eines Mitarbeiters zu fragen.
Begründet...