Der Datenschutzbeauftragte ist ein Mittel zur Selbstkontrolle. Spätestens mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat das Thema Datenschutz eine neue Bedeutung bekommen. Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist nun Teil oder sogar Mittelpunkt vieler Entscheidungen und Prozesse in Unternehmen. Doch die komplexen, oft abstrakt formulierten Vorschriften des Datenschutzrechts machen es den Verantwortlichen nicht einfach, alle Vorgaben zu erfüllen. So mancher Verantwortliche wünscht sich deshalb einen Wegbegleiter, der Orientierung gibt und das Unternehmen sicher durch den „Dschungel“ des Datenschutzrechts führt.

Zielgruppe
  • Unternehmen, die zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind.
  • Unternehmen, die – ohne dazu verpflichtet zu sein – freiwillig einen Datenschutzbeauftragten benennen möchten.
Wie helfen wir Ihnen weiter?
  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen.
  • Berücksichtigung besonderer gesetzlicher Bestimmungen bei der Auftragsverarbeitung (z.B. Datenverarbeitung im Rechenzentrum).
  • Beratung bei der Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO.
  • Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
  • Koordinierung und stichprobenartige Überwachung der Maßnahmen zur Datensicherheit, soweit es sich um gesetzliche Anforderungen handelt.
  • Schulung der Beschäftigten.
  • Prüfung der Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten ins europäische oder außereuropäische Ausland.
  • Verpflichtung der Beschäftigten auf die Vertraulichkeit.
  • Wahrung der Rechte der betroffenen Personen.
Ihre Vorteile durch einen externen Datenschutzbeauftragten
  • Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO und Vermeidung von Bußgelder.
  • Der besondere Kündigungsschutz für angestellte interne Datenschutzbeauftragte entfällt.
  • Der Einsatz eines neutralen Beraters vermeidet Interessenkonflikte.
  • Eine Bildung unnötiger interner Strukturen entfällt.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Aus- und Fortbildungskosten.
  • Der externe Datenschutzbeauftragte hat langjährige Erfahrung im Datenschutzrecht und ist entsprechend spezialisiert.
  • Durch unsere langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen können wir individuelle und effektive Datenschutzkonzepte entwickeln, implementieren und überprüfen.

Im Rahmen unserer Leistungen bieten wir Ihnen ab sofort eine Beratung und Durchführung rund um das Thema Datenschutzbeauftragter an.

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