Das letzte Wort hat der Arzt – nicht der Jurist
Das Rechtsverhältnis, das zwischen einem Arzt und seinem Patienten besteht, ergibt sich regelmäßig aus einem Arztvertrag. Dieser ist ein Vertrag des Zivilrechts und bildet die Basis für Ansprüche, Pflichten und Obliegenheiten des Arztes, wie auch des Patienten. Doch das Verhältnis zwischen Arzt und seinem Patienten geht weit über die juristische Vertragsbeziehung hinaus.
Deutlich mehr als sonst in den sozialen Beziehungen des Menschen verbindet sich im ärztlichen Berufsbereich das Ethische mit dem Rechtlichen. Das Verhältnis zwischen Arzt...