Müssen sich Heimbewohner gegen „Corona“ impfen lassen?

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Nein. Bei der Sars-CoV-2-Impfung handelt es sich (lediglich) um eine von der Bundesregierung „dringend“ empfohlene Schutzimpfung.

Auch Menschen, die einer Risikogruppe zugeordnet werden, können frei entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen, damit gleichermaßen Menschen, die in Pflegeheimen leben. Sie dürfen nur geimpft werden, wenn sie nach hinreichender Aufklärung wirksam in die Impfung eingewilligt haben. Die Einwilligungsfähigkeit ist sorgfältig zu prüfen.

Hierfür ist der aufklärende und beratende Arzt verantwortlich. Auch Personen, die einen rechtlichen Betreuer haben, können einwilligungsfähig sein. Allerdings dürfte das in Anbetracht eines in seinem Wirkungsprinzip neuartigen Impfstoffs, seiner Entwicklung im Eilverfahren und noch nicht zu überblickender Nebenwirkungen die Ausnahme sein.

Impfärzte dürfen sich somit nicht ohne medizinisch begründete Anhaltspunkte darauf verlassen, dass die betreute Person sie hinsichtlich sämtlicher medizinischer Aspekte der Impfung verstanden hat und werden im Regelfall den – für die Gesundheitssorge zuständigen – Betreuer hinzuziehen haben.

Der Betreuer darf aber nicht nach eigener Präferenz entscheiden, sondern hat den mutmaßlichen oder ihm bekannten Willen des Betreuten zu beachten.

Möchte der Betreuer in die Impfung einwilligen, hat er zuvor wegen eines möglichen Impfschadens gemäß § 1904 Absatz 1 BGB eine Genehmigung des Betreuungsgerichts zu beantragen.

Heimbewohner, die nicht einwilligungsfähig sind, aber in einer rechtswirksamen Vorsorgevollmacht festgelegt haben, dass sie nicht geimpft werden wollen, dürfen nicht geimpft werden.