Darf ich eigene Fotos Prominenter auf Facebook posten?

Facebook bietet vielen Menschen das perfekte Podium, um sich und ihr Leben der Öffentlichkeit preis zu geben. Ob es sich um Statusmeldungen handelt wie „ich gehe jetzt einkaufen“, „bin auf Toilette“ oder „ich bin müde“ oder um Fotos vom Familienhund, Abendessen oder der neuen Zahnbürste: jedes noch so kleinste Ereignis wird gepostet. Manchmal hat der Facebooknutzer jedoch das große Glück, im wirklichen Leben auf einen Prominenten zu stoßen: sei es ein Sportler, Sänger oder Schauspieler – dank des Smartphones oder mit dem Handy wird diese prominente Person fotografiert. Ehrensache, dass derartige Fotos natürlich auf die eigene Pinnwand auf Facebook gepostet werden müssen. Doch ist das gestattet? Darf ich eigene Fotos Prominenter auf Facebook posten?

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Was sind Prominente?

Um die Frage bezüglich der Legalität des Postens von Prominenten-Fotos auf Facebook beantworten zu können, muss zunächst geklärt werden, wer eigentlich als prominent gilt. Allgemein werden als Prominente Personen angesehen, die aufgrund ihres Wirkens und Labens im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen [BGH, 03.07.2007, VI ZR 164/06]. Dabei ist nicht es nicht wichtig, ob es sich bei ihnen um Menschen handelt, die dauerhaft im Fokus stehen – wie beispielsweise Mitglieder der Königshäuser -, oder deren Bekanntheit nur vorübergehender Natur ist. zur letzteren Kategorie zählen zum Beispiel Sänger, Schauspieler, Sportler oder Politiker.

Prominente bei öffentlichen Anlässen fotografieren

Bei öffentlichen Anlässen müssen Prominente damit rechnen, fotografiert zu werden. Es spricht also nichts dagegen, einen Fußballspieler während eines Fußballspiels zu fotografieren oder einen Sänger während eines Konzerts. Derartige Fotos dürfen bedenkenlos auf Sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Zu beachten sind hierbei lediglich zwei Dinge: zum einen müssen die betreffenden Fotos auch tatsächlich von demjenigen geschossen worden sein, der sie veröffentlicht, da ansonsten eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Dies bedeutet, dass es sich bei dem Veröffentlichenden auch um den Fotografen selbst handeln muss, da nur er das Urheberrecht an den Fotografien besitzt.

Zum anderen sollten herabwürdigende Kommentare zu den Bildern unterlassen werden, da diese wiederum als eine Beleidigung angesehen werden könnten. Sind dies beiden Kriterien erfüllt, spricht nichts gegen eine Veröffentlichung auf Facebook.

Prominente privat fotografieren

Befinden sich Prominente nicht auf öffentlichen Veranstaltungen, sollte man beim Fotografieren etwas vorsichtiger sein. Wie jeder andere Mensch hat auch ein Promi ein Recht auf seine Privatsphäre, und es ist ihm vielleicht nicht recht, beim Einkaufen oder im Kino fotografiert zu werden. Grundsätzlich besteht zwar seitens des Prominenten kein Anspruch darauf, dass derartige Fotos nicht veröffentlicht werden [KG Berlin, 28.07.2006, 9 U 191/05 sowie 9 U 226/05], jedoch sollte man höflichkeitshalber fragen, ob eine Aufnahme und deren Veröffentlichung gestattet ist.

Darüber hinaus ist zwingend zu beachten, dass sich die fotografierte Person in keiner Situation befindet, die für sie peinlich oder kompromittierend sein könnte, denn auch bekannte Personen haben das Recht am eigenen Bild. Gemäß diesem ist es nicht gestattet, sie in intimen Situationen, wie beispielsweise auf Toilette oder beim Sex, zu fotografieren. Tut man es doch, stellt dies eine Persönlichkeitsverletzung dar.

Eine pauschale Regelung, wann welche Bilder veröffentlicht werden dürfen, existiert nur insofern, als dass allgemein angenommen wird, dass eine Veröffentlichung privater Fotos untersagt ist, wenn das Interesse des Abgelichteten an seiner Privatsphäre überwiegt. Veröffentlichungen sind hingegen gestattet, wenn das Interesse der Allgemeinheit an Informationen überwiegt. Ob nun das Informationsinteresse höher wiegt als jenes des Prominenten, muss individuell geklärt werden. Diesbezügliche Urteile fallen demzufolge unterschiedlich aus.

Abmahnungen von Facebook wegen veröffentlichter Fotos?

Seitens Facebook sind bislang nur Rechtsverletzungen gegeben, wenn Fotos anderer Privatpersonen dort veröffentlicht wurden und diese – trotz Aufforderung – nicht entfernt worden sind. Derartige Fälle sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen, für die es von dem Sozialen Netzwerk eine Abmahnung geben kann.

Bislang ist es noch nicht vorgekommen, dass eine Facebook-Abmahnung aufgrund der Tatsache erteilt wurde, dass eigene Fotos Prominenter veröffentlicht worden sind.

Fazit: Es ist gestattet, eigene Fotos Prominenter auf Facebook zu veröffentlichen, wenn diese den Betreffenden nicht in einer peinlichen Situation zeigen oder mit beleidigenden Kommentaren versehen sind.