Eine Betreuungsverfügung wird auch Betreuungsvollmacht genannt und ist wie die Patientenverfügung, Teil der Patientenvorsorge und hält persönliche Vorstellungen darüber fest, wer im Betreuungsfall die Betreuung der eigenen Person übernehmen und wer davon ausgeschlossen werden soll.
Wann braucht man das?
Wenn man selber entscheiden möchten wer sich im Fall des Falles um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, sollte eine Vorsorgevollmacht errichten. In dieser Vollmacht bestimmt man, wer welche Angelegenheiten für regeln darf. Man kann einen oder mehrere Personen bevollmächtigen und sogar Personen ausschließen.
Wer stellt eine Betreuungsvollmacht aus?
Eine Betreuungsvollmacht kann von formfrei angefertigt werden und bedarf keiner notarieller Beglaubigung. Diese muss auch nicht beim Amtsgericht hinterlegt werden.
So könnte eine Betreuungsverfügung aussehen. Mit anwaltlichem Rat lässt sich diese auch rechtssicher auf den jeweiligen Fall anpassen.
Annegret Mustermann muss wegen einer Operation ins Krankenhaus. Rein vorsorglich ruft Sie Ihren Anwalt an und fragt was man so auf die schnelle machen kann, falls im Falle eines Falles…und sie möchte dass ihr Ehemann dann entscheidet ………
Betreuungsverfügung der Annegret Mustermann
Ich, Annegret Mustermann, wohnhaft an der Hohlen Gasse 1, 01254 Musterort, geboren am 00.00.0000
lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit oder Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer für mich bestellt werden muss, Folgendes fest:
Zu meinem Betreuer soll bestellt werden:
Mein Ehemann Hellmut Mustermann, wohnhaft wie vor, geboren am 00.00.0000
Falls die vorstehende Person nicht zum Betreuer bestellt werden kann, soll folgende Person bestellt werden:
Meine Tochter Monika Mieselpamp, Pampelmusenweg 1, 123456 Fruchtdorf, geboren am 00.00.0000
Musterort, den
Annegret Mustermann