Die weitere Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 (sog. Corona Virus) und der damit einhergehenden Erkrankung Covid-19 führt dazu, dass immer mehr Beschäftigte aus Präventionsgründen im Home-Office arbeiten. Auch hier sind datenschutz- und sicherheitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Ganz grundsätzlich ist die Aufnahme von Tätigkeiten im Home-Office erst nach einer entsprechenden (schriftlichen) Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien möglich; einen Rechtsanspruch auf Arbeiten im Home-Office gibt es in Deutschland nicht.
Home-Office vs. mobiles Arbeiten
Zunächst ist es wichtig den Begriff des Home-Office vom mobilen Arbeiten abzugrenzen. Das Homeoffice ist ein fest installierter Arbeitsplatz zu Hause. Der Arbeitgeber stellt für das Home-Office die Ausrüstung, wie Computer und eventuell sogar das Mobiliar zur Verfügung. Der Arbeitnehmer hat dagegen die Pflicht an diesem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit erreichbar zu sein und zu arbeiten. Während des Home-Office gilt zudem das Arbeitsschutz- und Arbeitsstättenrecht. Der Home-Office Arbeitsplatz hat den arbeitsschutzrechtlichen Standards zu entsprechen. Wesentlicher Unterschied zwischen mobiler Arbeit und Homeoffice ist, dass beim mobilen Arbeiten lediglich ein Arbeitsauftrag besteht. Wo und wann dieser erfüllt wird, spielt jedoch keine Rolle. Da können auch das Café oder die Zugfahrt zum Büro werden.
Home-Office und seine Herausforderungen
Beim Arbeiten im privaten Umfeld entstehen zusätzliche Herausforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit. Eine sichere IT-Infrastruktur, wie sie in einer festen Büroumgebung anzutreffen ist, kann hier nicht vorausgesetzt werden.
Daher muss genau geregelt werden, welche Informationen außerhalb der Institution transportiert und bearbeitet werden dürfen und welche Schutzvorkehrungen dabei zu beachten sind. Um schnell IT-Sicherheit zu gewährleisten verwenden Unternehmen sogenannte Virtual-Private-Network-Verbindungen (VPN). Dies gewährleistet berechtigten Computern von außen einen verschlüsselten Zugriff auf interne Firmennetzwerke, sodass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen interne Anwendungen nutzen können. Problematisch kann hier allerdings sein, dass Unternehmen bei einem vermehrten Aufkommen von Arbeit im Home-Office nicht ausreichend lizensierte VPN-Zugänge zur Verfügung haben.
Auch private und berufliche Geräte sollten weitestgehend getrennt benutzt werden. Sind private PCs nicht ausreichend gesichert oder von Schadsoftware befallen, könnten sich Cyberkriminelle mit dem Firmennetzwerk verbinden und sich so Zugang zu vertraulichen Informationen oder Dateien beschaffen. Ist man im Notfall dennoch dazu gezwungen auf private Geräte zurückzugreifen, sollte zumindest sichergestellt werden, dass alle genutzten Programme auf dem neuesten Stand sind und der aktuellste Virenschutz eingesetzt wird. Der Umgang mit den privaten Geräten ist entsprechend zu regeln. Private Aktivitäten und Browsen, wie das Checken privater E-Mails während Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch den VPN im Firmennetzwerk eingeloggt sind, sollten unterbunden werden.
Arbeitgeber befinden sich dadurch in einem Spagat zwischen Arbeitnehmerschutz, zur raschen Ermöglichung der Aufnahme von Arbeiten im Home-Office und den Anforderungen der IT-Sicherheit.
Der Arbeitsplatz im Home-Office ist oft für Dritte, wie Familienmitglieder, andere Angehörige des Haushalts, Besucher oder aber anderen unbefugten Dritte zugänglich. Zentrale Schutzmaßnahmen, wie z. B. Pförtnerdienste die regelmäßig bei einem Unternehmen oder einer Institution anzutreffen sind, können im privaten Umfeld nicht vorausgesetzt werden. Daher muss im Vorhinein festgelegt werden, welche Regelungen und Maßnahmen zum Einbruch- und Zutrittsschutz am mobilen Arbeitsplatz zu beachten sind.
Arbeitgeber befinden sich dadurch in einem Spagat zwischen Arbeitnehmerschutz, zur raschen Ermöglichung der Aufnahme von Arbeiten im Home-Office und den Anforderungen der IT-Sicherheit. Auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind im Home-Office zu beachten.
Fazit
Bei dem Arbeiten im Home-Office sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen zu beachten. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen Ihre (arbeitsrechtlichen) (Zusatz-)Vereinbarungen auf die Wirksamkeit prüfen. Haben Sie hierzu Fragen? Lassen Sie uns wissen, wo wir Sie unterstützen können.