Der Datenschutzbeauftragte ist ein Mittel zur Selbstkontrolle. Spätestens mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat das Thema Datenschutz eine neue Bedeutung bekommen. Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist nun Teil oder sogar Mittelpunkt vieler Entscheidungen und Prozesse in Unternehmen. Doch die komplexen, oft abstrakt formulierten Vorschriften des Datenschutzrechts machen es den Verantwortlichen nicht einfach, alle Vorgaben zu erfüllen. So mancher Verantwortliche wünscht sich deshalb einen Wegbegleiter, der Orientierung gibt und das Unternehmen sicher durch den „Dschungel“ des Datenschutzrechts führt.